Service
Feuerlöscher - Instandhaltung / Wartung / Prüfung
Damit
ein Feuerlöscher funktionstüchtig bleibt, sind regelmäßige technische
Überprüfungen vorgesehen. Bei der Überprüfung wird getestet, ob der
Feuerlöscher ordnungsgemäß funktioniert und ob beim Einsatz desselben keine
Gefahr für den Benutzer besteht.
Im privaten Bereich wird im Regelfalle die Feuerlöscherprüfung alle 2 Jahre
durchgeführt. Sie ist allerdings nicht vorgeschrieben, sollte aber dennoch
genutzt werden, damit der Feuerlöscher im Ernstfall einsatzbereit ist.
In
betrieblichen Bereichen muss ein Feuerlöscher alle 2 Jahre geprüft werden. Die
Prüfungsintervalle sind durch die Prüfvorschriften der Hersteller, der ASR A
2.2, der DIN 14 406 und EN 3 vorgegeben.
In Beförderungsmitteln - zB. in Omnibussen - müssen die Feuerlöscher laut
StVZO § 35g innerhalb einer Frist von einem Jahr überprüft werden.
Der Feuerlöscher erhält einen Instandhaltungsnachweis auf dem die Prüfdaten
vermerkt sind.
Die Feuerlöscherprüfung sollte von einem Fachmann durchgeführt werden. Für
die betrieblichen Bereiche muss dies gemäß der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV) eine ausgebildete befähigte Person sein.
Brandschutz- und Feuerlöscher Schulung von Mitarbeitern
Vorbeugender Brandschutz ist generell
eine sinnvolle Angelegenheit. Oft wird die
Brandgefährdung unterschätzt und ebenso die sehr schnelle Ausbreitung eines „kleinen“
Brandes.
Obwohl die Feuerwehr im Regelfall schnell vor Ort ist, kann sich ein kleiner
Entstehungsbrand bereits zu einem großen Feuer ausgebreitet haben.
Sach- und Personenschäden sind schnell entstanden.
Versicherungen zahlen allgemein nur wenn Sie müssen !
Vorschriften
Welche Vorschriften müssen beachtet werden, um nicht im Brandfall einen
Sach- oder Personenschaden zu erleiden, bzw. Verlust oder Einschränkung
der Versicherung ?
Was ist wenn das Unternehmen eine seiner „2 Mio.“ gesetzlichen
Vorschriften nicht beachtet ?
Mitarbeiter müssen in Sachen Brandschutz und Feuerlöscher unterweisen
und geschult werden! Dies sagen auch die folgenden Gesetze, Regeln und
Verordnungen aus:
- Arbeitsschutzgesetz: § 10 & § 12
- Arbeitsstätten-Richtlinie: ASR A 2.2 Technische Regeln für
Arbeitstätten; Maßnahme gegen Brände
- Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention: BGV A 1 § 4 + §
22
- Brandbekämpfung im Kleinbetrieb: BGI 560 Abschnitt 12.7.3
- Der Gebrauch von Feuerlöschern muss geübt werden: BGI 560 Abschnitt
12.9.6
- Betriebssicherheitsverordnung § 9 Punkt 2