Service


Feuerlöscher - Instandhaltung / Wartung / Prüfung

Damit ein Feuerlöscher funktionstüchtig bleibt, sind regelmäßige technische Überprüfungen vorgesehen. Bei der Überprüfung wird getestet, ob der Feuerlöscher ordnungsgemäß funktioniert und ob beim Einsatz desselben keine Gefahr für den Benutzer besteht.

Im privaten Bereich wird im Regelfalle die Feuerlöscherprüfung alle 2 Jahre durchgeführt. Sie ist allerdings nicht vorgeschrieben, sollte aber dennoch genutzt werden, damit der Feuerlöscher im Ernstfall einsatzbereit ist.

In betrieblichen Bereichen muss ein Feuerlöscher alle 2 Jahre geprüft werden. Die Prüfungsintervalle sind durch die Prüfvorschriften der Hersteller, der ASR A 2.2, der DIN 14 406 und EN 3 vorgegeben.
In Beförderungsmitteln - zB. in Omnibussen - müssen die Feuerlöscher laut StVZO § 35g innerhalb einer Frist von einem Jahr überprüft werden.

Der Feuerlöscher erhält einen Instandhaltungsnachweis auf dem die Prüfdaten vermerkt sind.

Die Feuerlöscherprüfung sollte von einem Fachmann durchgeführt werden. Für die betrieblichen Bereiche muss dies gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine ausgebildete befähigte Person sein.


nach oben

Brandschutz- und Feuerlöscher Schulung von Mitarbeitern


Vorbeugender Brandschutz ist generell eine sinnvolle Angelegenheit. Oft wird die Brandgefährdung unterschätzt und ebenso die sehr schnelle Ausbreitung eines „kleinen“ Brandes.
Obwohl die Feuerwehr im Regelfall schnell vor Ort ist, kann sich  ein kleiner Entstehungsbrand bereits zu einem großen Feuer ausgebreitet haben.
Sach- und Personenschäden sind schnell entstanden. Versicherungen zahlen allgemein nur wenn Sie müssen !

Vorschriften

Welche Vorschriften müssen beachtet werden, um nicht im Brandfall einen Sach- oder Personenschaden zu erleiden, bzw. Verlust oder Einschränkung der Versicherung ?

Was ist wenn das Unternehmen eine seiner „2 Mio.“ gesetzlichen Vorschriften nicht beachtet ?

Mitarbeiter müssen in Sachen Brandschutz und Feuerlöscher unterweisen und geschult werden! Dies sagen auch die folgenden Gesetze, Regeln und Verordnungen aus:

- Arbeitsschutzgesetz: § 10 & § 12
- Arbeitsstätten-Richtlinie: ASR A 2.2 Technische Regeln für Arbeitstätten; Maßnahme gegen Brände
- Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention: BGV A 1 § 4 + § 22
- Brandbekämpfung im Kleinbetrieb: BGI 560 Abschnitt 12.7.3
- Der Gebrauch von Feuerlöschern muss geübt werden: BGI 560 Abschnitt 12.9.6
- Betriebssicherheitsverordnung § 9 Punkt 2


nach oben