Service


Brandschutz- und Feuerlöscher Schulung von Mitarbeitern


Vorbeugender Brandschutz ist generell eine sinnvolle Angelegenheit. Oft wird die Brandgefährdung unterschätzt und ebenso die sehr schnelle Ausbreitung eines „kleinen“ Brandes.
Obwohl die Feuerwehr im Regelfall schnell vor Ort ist, kann sich  ein kleiner Entstehungsbrand bereits zu einem großen Feuer ausgebreitet haben.
Sach- und Personenschäden sind schnell entstanden. Versicherungen zahlen allgemein nur wenn Sie müssen !

Vorschriften

Welche Vorschriften müssen beachtet werden, um nicht im Brandfall einen Sach- oder Personenschaden zu erleiden, bzw. Verlust oder Einschränkung der Versicherung ?

Was ist wenn das Unternehmen eine seiner „2 Mio.“ gesetzlichen Vorschriften nicht beachtet ?

Mitarbeiter müssen in Sachen Brandschutz und Feuerlöscher unterweisen und geschult werden! Dies sagen auch die folgenden Gesetze, Regeln und Verordnungen aus:

- Arbeitsschutzgesetz: § 10 & § 12
- Arbeitsstätten-Richtlinie: ASR A 2.2 Technische Regeln für Arbeitstätten; Maßnahme gegen Brände
- Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention: BGV A 1 § 4 + § 22
- Brandbekämpfung im Kleinbetrieb: BGI 560 Abschnitt 12.7.3
- Der Gebrauch von Feuerlöschern muss geübt werden: BGI 560 Abschnitt 12.9.6
- Betriebssicherheitsverordnung § 9 Punkt 2


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