Brandschutzbeauftragter
Durch die Neuregelungen im
Arbeitsschutzgesetz ( ArbSchG ), hier im besonderen
die Betriebssicherheitsverordnung ( BetrSichV ) und die damit verbundene
Umsetzung der Berufsgenossenschaftlichen Regelungen ( BGR ) in Bezug auf
den vorbeugenden Brandschutz in Betrieben, können diese
Unternehmerpflichten / Aufgaben, durch Bestellung eines
Brandschutzbeauftragten erfüllt werden.
Wenn
in ihrem Betrieb / Unternehmen ein Brandschutzbeauftragter einsetzt
werden muss (gesetzliche / behördliche Forderung - oder in Hinblick auf die Versicherungsberechnung), kann dies
auch durch einen
externen Brandschutzbeauftragten ausgeführt
werden.
|