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Brandschutzbeauftragter

Durch die Neuregelungen im Arbeitsschutzgesetz ( ArbSchG ), hier im besonderen die Betriebssicherheitsverordnung ( BetrSichV ) und die damit verbundene Umsetzung der Berufsgenossenschaftlichen Regelungen ( BGR ) in Bezug auf den vorbeugenden Brandschutz in Betrieben, können diese Unternehmerpflichten / Aufgaben, durch Bestellung eines Brandschutzbeauftragten erfüllt werden.

Wenn in ihrem Betrieb / Unternehmen ein Brandschutzbeauftragter einsetzt werden muss (gesetzliche / behördliche Forderung - oder in Hinblick auf die Versicherungsberechnung), kann dies auch durch einen externen Brandschutzbeauftragten ausgeführt werden.

 

 

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